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Für alle die mehr wollen!

Tanzschule Fischer
Inhaber: Wolfgang Fischer

Haslacher Straße 5
87435 Kempten / Allgäu

Tel.: 0831 - 2 10 20
Mobil: 0171 - 373 66 94
eMail: ja@ichwilltanzen.de


Die AGB's der Tanzschule Fischer

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Bei Fragen stehen wir gerne zur Verfügung

Zu den Kursen

  • Jeder Kurseteilnehmer (Standardkuse, Kids Dance u. Tanzclubs) erhält bei Abgabe eines Lichtbildes einen Kursausweis. Dieser Berechtigt zu folgenden Leistungen (Zwei Übungsabende in Stufen A und B frei; Montags ermäßigt ins Kino von Kempten; Dient als Quittung für die Bezahlung des Tanzkurses)
  • Bei gleichzeitigem Besuch eines Tanzkurses (Standardkuse) von Familienmitgliedern (z.B. Geschwister, oder Eltern im Erwachsenenkurs & Tochter im Jugendkurs) als Vollzahler (also keine Wiederholer und keine Sonderkurse) bekommt jede Person 5€ Ermäßigung.

Grundsätzliches
  • Im Kurshonorar sind die gestzliche Umsatzsteuer und GEMA-Gebühren enthalten.
  • Ein gründlicher und erfolgreicher Tanzunterricht kann nur bei pünktlicher und regelmäßiger Teilnahme gewährleistet werden.
  • Die Kurse finden ganzjährig (siehe Kursplan) außerhalb der Schulferien und den gesetzlichen Feiertagen statt.
  • Versäumte Kursstunden können nicht nachgeholt werden.
  • Das Tanzen (Aufenthalt) in unseren Räumen geschieht auf eingene Gefahr.
  • Kann der Kurs aus zwingenden Gründen nicht bis zum Ende besucht werden, wird das Resthonorar für einen späteren Kurs gutgeschrieben. Rückzahlungen erfolgen nicht.


Standardkurse, Blitzkurse
  • Der Tanzkurs erstreckt sich auf die jeweilige Kursdauer
  • Die Anmeldung verpflichtet zur Zahlung des gesamten Honorars
  • Die Begleichung der Kursgebühr(en) erfolgt spätestens zur dritten Unterrichtsstunde.
  • Bei Kursen unter 5 Stunden dauer, erfolgt die Zahlung direkt in der ersten Unterrichtsstunde.

 
Clubs (Kids Dance, Dance Like Stars..)
  • Der Mitgliedsvertrag wird auf unbestimmte Zeit, mindestens jedoch für 3 Monate geschlossen.
  • Eine Kündigung zum Ende der Vertragslaufzeit ist möglich, wenn diese bis zum 15. des letzten Vertragsmonats in der Tanzschule Fischer eingegangen ist. Erfolgt keine Kündigung, verlängert sich der Vertrag automatisch um weitere 3 Monate. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.
  • Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
  • Der verinbarte Kursveitrag ist je nach Zahlungsweise monatlich oder quartalsweise jeweils zu Beginn dieser Periode per Lastschrift fällig. Erfolgt eine Zahlung nicht bis zum 10. des aktuellen Monats (Eingang auf dem Konto), verliert das Mitglied das Recht, an den Unterrichtsstunden teilzunehmen, solange der offene Betrag nicht bezahlt ist. Bei erfolglosem Lastschrifteinzug (z.B. Nichtdeckung des Kontos) trägt das Mitglied die Gebühr hierfür.
  • Wird der vertraglich vereinbarte Betrag (s. aktuelle Preisliste) nicht oder nicht rechtzeitig gezahlt, hat die Tanzschule Fischer ein außerordenliches Kündigungsrecht, sofern trotz Abmahnung nicht gezahlt wurde.






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